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Standgebühren nach Verkehrsunfall – Das müssen Sie beachten

Inhaltsverzeichnis: Standgebühren nach Verkehrsunfall – Das müssen Sie beachten

Wenn ein Unfallwagen auf einem Werkstattgelände abgestellt ist, kann die Werkstatt entsprechende Standgebühren in Rechnung stellen. Diese Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

Länger als nötig auf dem Werkstattgelände?

Normalerweise nimmt man an, dass ein beschädigtes Fahrzeug in einer Werkstatt schnellstmöglich wieder in Stand gesetzt wird. Die Gründe dafür sind klar. Einmal möchte der Geschädigte, dass sein Fahrzeug so schnell wie möglich wieder fahrtauglich ist, andererseits möchte die Werkstatt, dass Ihr Gelände so schnell wie möglich wieder frei ist. Schließlich sollen nachfolgende Kunden nicht unnötig warten müssen.

Wenn die Regulierungsfrage nicht geklärt ist

Allerdings kann sich die Reparatur oder der Abtransport zum Schrottplatz verzögern, wenn die Versicherung zunächst keine eindeutige Freigabe darüber erteilt, wie mit dem Fahrzeug weiter verfahren werden soll. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Oder wenn die Versicherung nur bereit ist, lediglich einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Fertigstellung des Gutachtens auf sich warten lässt. Bis diese Regulierungsfragen geklärt sind, können schnell mehrere Wochen vergehen. In der Zwischenzeit verleibt der Unfallwagen unrepariert auf dem Werkstattgelände und verursacht dadurch Kosten.

Werkstätten sind keine Parkplätze

Werkstätten dürfen Standgebühren erheben. Der Tagessatz liegt in der Regel zwischen 8 € und 16 €, abhängig davon, ob das Fahrzeug in einer Halle oder im Freien steht. Das hat auch den Hintergrund, dass Versicherungen und Fahrzeugbesitzer das Werkstattgelände nicht länger als notwendig als “Parkplatz” nutzen. In der Zeit des Werkstattaufenhaltes trägt das Autohaus die Risiken weiterer Beschädigungen, eventuellen Diebstahls oder durch das Fahrzeug verursachte Unfallschäden. Schon aus diesen Gründen, sollten Regulierungsfragen schnellstmöglich geklärt werden.

Der Geschädigte muss seiner Schadensminderungspflicht nachkommen

Frustrierend kann es für den Geschädigten werden, wenn die gegnerische Versicherung sich weigert die Kosten zu übernehmen, und sein Fahrzeug mehrere Monate auf dem Werkstattgelände abgestellt ist. Man hätte sich ja schneller bei den Regulierungsfragen einigen können, so das Argument. Versicherungen behaupten dann häufig, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen wäre und so unnötig Kosten verursacht habe, die er nun selber zu tragen habe.

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